Im gesamten EU-Raum wurden die Richtlinien für Lebensmittel verarbeitende Betriebe neu geregelt und seit Januar 2006 gelten die Gesetze im vollen Umfang auch in Deutschland. Die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und andere verpflichten die Unternehmer zu einer Einführung eines firmeneigenen Eigenkontrollsystems (HACCP) und zur Durchführung und Dokumentation jährlicher Hygieneschulungen.
Dieses System muss sowohl innerbetrieblich als auch für die amtliche Überwachung nachvollziehbar sein. Der Schwerpunkt besteht dabei in der vorbeugenden Vermeidung und Beseitigung von gesundheitlichen Gefahren im gesamten Produktionsprozess von Lebensmitteln. HACCP bedeutet dabei, Gesundheitsgefahren präventiv zu begegnen.
Dies ist nur möglich, wenn ein professionelles Hygienekonzept von Grund auf für individuelle Anforderungen erstellt, durch geschultes Personal eingehalten und die Umsetzung laufend kontrolliert wird.
Die Erarbeitung und Einführung von Systemen sowie die Überwachung der Einhaltung ist mein Aufgabengebiet im Bereich der Lebensmittelhygiene. Laufende Kontrolle bringt stete Anpassung und Aktualisierung mit sich. Nur ein lebendiges und funktionierendes HACCP-Konzept schafft langfristig Sicherheit.
Ein Konzept ist immer so gut wie die Umsetzung.