Neben der Erstellung von Sanierungskonzepten für die Sanierung von mikrobiologisch kontaminierten Trinkwasseranlagen (z.B. bei Legionellenbefall) erstellen wir auch Maßnahmeplänen nach §16 Abs. 6 der Trinkwasserverordnung. Der Plan muss unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten der Wasserversorgungsanlage Angaben darüber enthalten, wie im Falle von Grenzwertüberschreitungen verfahren wird.
Dieser Plan bedarf der Zustimmung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Wir begleiten und unterstützen Sie von der Erstellung bis zur Genehmigung des Planes.Auch die sachkundige Entnahme von Trinkwasserproben und der Transport zum jeweiligen Untersuchungsinstitut können durch Mitarbeiter der Hygieneberatung Enk durchgeführt werden. Dabei findet die Untersuchung der jeweiligen Wasserprobe in einem akkreditierten Labor statt.
Die jeweiligen Untersuchungskosten des Untersuchungsinstitutes können Sie ebenfalls über uns erfahren.
Man kann die Erkenntnisse der Medizin auf eine knappe Formel bringen: Wasser, mäßig genossen, ist unschädlich.
Mark Twain