Entnahme von Trinkwasserproben / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Trinkwasserverordnung


Die Reinhaltung und Überprüfung des Trinkwassers ist durch die Trinkwasserverordung geregelt. In der Trinkwasserverordnung wird Qualitätssicherung für die Analytik und für die Probenahme von Trinkwasser gefordert.

Es wird gefordert, dass die Probenahme nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden soll. Wir sind sachkundig für die Entnahme von Trinkwasserproben und bei verschiedenen Laboren akkreditiert.

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen im Trinkwasser sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, um die Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung gemäß der Trinkwasserverordnung auszuräumen. Eine Gefährdungsanalyse soll dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Trinkwasserversorgungsanlage eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage liefern.

Darüber hinaus soll sie darin unterstützen, notwendige Abhilfemaßnahmen zu identifizieren und ihre zeitliche Priorisierung unter Berücksichtigung der Gefährdung der Gesundheit von Personen festzulegen.

Wir erstellen schachgerecht und in schriftlicher Form Gefährdungsanalysen gemäß den Vorgaben des Umweltbundesamtes.