iStock_4383871_LARGE.jpg

Schädlingsmonitoring

 

Schädlinge dürfen in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben, oder besonders schutzwürdige Personengruppen betreuen nichts auftreten.

Für den Lebensmittelbereich ist seit Inkrafttreten der Lebensmittelhygiene-Verordnung  die Durchführung eines Schädlingsmonitoring per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben. Die Schädlingskontrolle ist Teil des HACCP-Konzeptes.

Beim Schädlingsmonitoring werden Monitoringfallen für relevante Schädlinge wie Küchenschaben, Mäuse, Ratten oder Motten in gefährdeten oder besonders sensiblen Bereichen aufgestellt. In einem Dokumentationsordner und Lageplan werden Position und Art der Falle festgehalten.

Die Fallen müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. In einem Protokoll werden zudem das Kontrolldatum, ggf. das Ausmaß des Schädlingsbefalls sowie eingeleitete Maßnahmen festgehalten.

Vor der Etablierung besichtigen Ihre Betriebsräume und sagen Ihnen auch durch welche prophylaktischen Maßnahmen Sie einem Befall entgegen wirken können.
 
Bei Beauftragung erhalten Sie von uns ausführliches Informationsmaterial zum HACCP-Konzept und Basisinformationen zu relevanten Schädlingen und deren Bekämpfung. So sind Sie umfassend informiert.

Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher und überzeugen Sie sich von unserer kompetenten Arbeit.
Damit Ihr Betrieb schädlingsfrei bleibt!